Trauerspiel um den Meret Oppenheim-Platz

Foto Modell Meret Oppenheim-Platz

Wird das neue Logistikzentrum nördlich des Meret Oppenheim-Hochhauses so ausgeführt, wie in der Planauflage skizziert, dann wird der Meret Oppenheim-Platz auch nach der Umgestaltung nicht jene Funktion haben, die ihm eigentlich zukommen sollte, nämlich jene eines attraktiven Eingangstors zur vom Quartier lang geforderten Querung vom Gundeli in die Innenstadt.

Den SBB ist kein Vorwurf zu machen: Sie planen (und bezahlen) weit entfernt in der Infrastrukturzentrale Nordwestschweiz in Olten jenen Zugang für die 20% Bahngäste, die vom Süden her auf die Gleise kommen und den Bahnhof nach der Heimkehr wieder durch den Südausgang verlassen. Dafür reicht ein Zugang zur Personenunterführung von 8 Metern Breite.

Weshalb aber das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) den Bau der Personenunterführung nicht als Chance nutzt, den städtebaulich wichtigen Ausbau dieser Personenunterführung zu einer Querung für das Quartiers auszubauen, ist unverständlich. In der Beantwortung meiner Interpellation in dieser Sache schreibt das BVD sogar: „Der nun vorliegende Vorschlag für den Platz entspricht aus Sicht des Regierungsrats den Vorstellungen und Wünschen des Kantons.“

Nun wer ist der Kanton? Ist der Kanton eben nicht auch jene Leute, die diesen Platz und diesen neuen Durchgang auch tatsächlich benutzen? Ich glaube schon. Ich denke, hier im Namen der Hauptanspruchsgruppe dieses neuen Bauwerkes sagen zu dürfen, dass die geplante Ausführung ihren Vorstellungen und Wünschen nicht entspricht. Mehr noch: Sie sind enttäuscht von der – vielleicht einmal mehr – passiven Rolle des Kantons vis-à-vis von Bauvorhaben der SBB am Bahnhof.

Verwirrlich ist dann, wenn zwar in der Interpellationsbeantwortung sich der Kanton mit den Plänen der SBB zufrieden erklärt, handkerum aber der Vorsteher des Baudepartementes dem Neutralen Quartierverein offensichtlich dazu gratuliert hat, dass er eine Eingabe im Sinne der in Interpellation geforderten Dinge gemacht hat.

Nicht verwirrlich, sondern geradezu zynisch ist es dann aber, wenn in der Interpellationsbeantwortung gesagt wird, dass die Bevölkerung in die nächsten Planungsschritte einbezogen werden soll. Ist die Baugrube einmal ausgehoben und damit Ort und Dimension des Eingangs der Personenunterführung festgelegt, kann man allenfalls noch darüber diskutieren, ob die Rolltreppen links oder rechts der Treppe zu liegen kommen.

Die stadträumliche Fuss- und Velowegvernetzung sind keine Aufgabe der SBB, es ist eine Aufgabe der Stadt. Der Bahnhof ist nicht exterritorial. Er ist ein Teil unserer Stadt. Nicht nur das, er sollte ein Herzstück – man beachte die Wortwahl – städteplanerischer Bemühungen des Kantons sein.

Je länger ich mich mit der Thematik von Zusammengehen von Bestrebungen der SBB und der Stadt im Bahnhofperimeter beschäftige, je mehr muss ich sagen, dass ich vonseiten des Kantons kein Interesse wahrnehme, in irgendeiner Weise proaktiv auf die SBB zuzugehen und die stadtplanerischen Interessen des Kantons einzufordern.

Dagegen müssen wir uns wehren. Die Einsprache des NQV Gundeldingen und der Pro Velo sind ein erster Schritt. Eine Manifestation der betroffenen Bevölkerung mittels einer breit abgestützten Petition wäre ein weiteres, wichtiges Zeichen.

In den bisherigen Gesprächen mit den SBB in dieser Sache erlebte ich übrigens nicht a priori eine Verweigerungshaltung. Ich stelle dort eher Verwunderung fest, dass sich die Betroffenen direkt selbst für ihre Anliegen einsetzen (müssen), da die Verwaltung offensichtlich nicht die Interessen seiner Bewohner wahrnimmt.

Kurz: Das Ganze ist ein Trauerspiel.